Wohnsitz St. Georgen im Attergau

St. Georgen im Attergau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Georgen im Attergau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde St. Georgen im Attergau
Attergaustraße 21
4880 St. Georgen im Attergau
Österreich

Telefon:

07667 / 6255

Fax:

07667 / 6255 - 34

Email:

gemeinde@st-georgen-attergau.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-georgen-attergau.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde St. Georgen im Attergau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Georgen im Attergau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen