Schörfling am Attersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schörfling am Attersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Schörfling am Attersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Schörfling am Attersee Telefon: 07662 / 3255 - 0 Fax: 07662 / 3255 - 60 Email: gemeinde@schoerfling.ooe.gv.at Webseite: http://www.schörfling.eu Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Schörfling am Attersee Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schörfling am Attersee fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Schörfling am Attersee. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|