Wohnsitz Aigen im Ennstal

Aigen im Ennstal | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Aigen im Ennstal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Aigen im Ennstal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Aigen im Ennstal
Aigen 6
8943 Aigen im Ennstal
Österreich

Telefon:

03682 237330

Fax:

03682 23733-4

Email:

gemeinde@aigen.at

Webseite:

www.aigen.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Aigen im Ennstal

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Aigen im Ennstal fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Aigen im Ennstal.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen