Oberhofen am Irrsee | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Oberhofen am Irrsee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Oberhofen am Irrsee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Oberhofen am Irrsee Telefon: 06213 / 8215 - 0 Fax: 06213 / 8215 - 4 Email: gemeinde@oberhofen-irrsee.ooe.gv.at Webseite: http://www.oberhofen-irrsee.at/ Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Oberhofen am Irrsee Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberhofen am Irrsee fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberhofen am Irrsee. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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