Wohnsitz Nußdorf am Attersee

Nußdorf am Attersee | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Nußdorf am Attersee Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Nußdorf am Attersee. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Nußdorf am Attersee
Dorfstraße 33
4865 Nußdorf am Attersee
Österreich

Telefon:

07666 / 8055

Fax:

07666 / 8022

Email:

gemeinde@nussdorf.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.nussdorf.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Nußdorf am Attersee

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Nußdorf am Attersee fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Nußdorf am Attersee.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen