Neukirchen an der Vöckla | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Neukirchen an der Vöckla Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Neukirchen an der Vöckla Telefon: 07682 / 7155 Fax: 07682 / 7155 - 19 Email: gemeinde@neukirchen-voeckla.ooe.gv.at Webseite: http://www.neukirchen-voeckla.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Neukirchen an der Vöckla Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neukirchen an der Vöckla fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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