Wohnsitz Aurach am Hongar

Aurach am Hongar | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Schörfling Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Aurach am Hongar. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Aurach am Hongar
Aurach a.H. 2
4861 Schörfling
Österreich

Telefon:

07662 / 6311

Fax:

07662 / 6311-5

Email:

gemeinde@aurach.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.aurach.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Aurach am Hongar

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schörfling fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Aurach am Hongar.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen