Zwettl an der Rodl | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Zwettl an der Rodl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Zwettl an der Rodl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Zwettl an der Rodl Telefon: 07212 / 6555 Fax: 07212 / 6555 - 20 Email: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at Webseite: http://www.zwettl-rodl.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Zwettl an der Rodl Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zwettl an der Rodl fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Zwettl an der Rodl. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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