Wohnsitz Zwettl an der Rodl

Zwettl an der Rodl | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Zwettl an der Rodl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Zwettl an der Rodl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
Marktplatz 2
4180 Zwettl an der Rodl
Österreich

Telefon:

07212 / 6555

Fax:

07212 / 6555 - 20

Email:

gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.zwettl-rodl.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Zwettl an der Rodl

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Zwettl an der Rodl fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Zwettl an der Rodl.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen