Reichenau im Mühlkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Reichenau im Mühlkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Reichenau im Mühlkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Reichenau im Mühlkreis Telefon: 07211 / 8255 - 0 Fax: 07211 / 8255-5 Email: marktgemeindeamt@reichenau-ooe.at Webseite: http://www.reichenau-ooe.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Reichenau im Mühlkreis Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Reichenau im Mühlkreis fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Reichenau im Mühlkreis. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|