Wohnsitz Feldkirchen an der Donau

Feldkirchen an der Donau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Feldkirchen an der Donau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau
Hauptstraße 1
4101 Feldkirchen an der Donau
Österreich

Telefon:

07233 / 7255 - 0

Fax:

07233 / 6504

Email:

office@feldkirchen-donau.at

Webseite:

http://www.feldkirchen-donau.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Feldkirchen an der Donau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen