Waldneukirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Waldneukirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Waldneukirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Waldneukirchen Telefon: 07258 / 3812 Fax: 07258 / 3812 - 40 Email: gemeinde@waldneukirchen.ooe.gv.at Webseite: http://www.waldneukirchen.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Waldneukirchen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Waldneukirchen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Waldneukirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|