St. Ulrich bei Steyr | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in St. Ulrich bei Steyr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Ulrich bei Steyr Telefon: 07252 / 53 3 03 - 0 Fax: 07252 / 46 0 90 Email: gemeinde@st-ulrich.at Webseite: http://www.st-ulrich-steyr.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Ulrich bei Steyr Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Ulrich bei Steyr fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|