Wohnsitz St. Ulrich bei Steyr

St. Ulrich bei Steyr | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Ulrich bei Steyr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Ulrich bei Steyr
Pfarrplatz 7
4400 St. Ulrich bei Steyr
Österreich

Telefon:

07252 / 53 3 03 - 0

Fax:

07252 / 46 0 90

Email:

gemeinde@st-ulrich.at

Webseite:

http://www.st-ulrich-steyr.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Ulrich bei Steyr

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Ulrich bei Steyr fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen