Sankt Peter-Freienstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Peter-Freienstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein Telefon: 03842 22922 Fax: 03842 22922-81 Email: gde@stpfrst.at Webseite: www.stpfrst.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter-Freienstein fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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