Wohnsitz Sankt Peter-Freienstein

Sankt Peter-Freienstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Peter-Freienstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein
Gemeindegasse 1
8792 Sankt Peter-Freienstein
Österreich

Telefon:

03842 22922

Fax:

03842 22922-81

Email:

gde@stpfrst.at

Webseite:

www.stpfrst.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter-Freienstein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Peter-Freienstein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen