Pfarrkirchen bei Bad Hall | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Pfarrkirchen bei Bad Hall Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall Telefon: 07258 / 2433 Fax: 07258 / 2433 13 Email: gemeinde@pfarrkirchen-badhall.ooe.gv.at Webseite: http://www.pfarrkirchen-badhall.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pfarrkirchen bei Bad Hall fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pfarrkirchen bei Bad Hall. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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