Wohnsitz Bad Hall

Bad Hall | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Bad Hall Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Bad Hall. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Bad Hall
Hauptplatz 5
4540 Bad Hall
Österreich

Telefon:

07258 / 77 55 - 0

Fax:

07258 / 7755 - 17

Email:

gemeinde@bad-hall.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.bad-hall.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Bad Hall

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bad Hall fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Bad Hall.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen