Taufkirchen an der Pram | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Taufkirchen an der Pram Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram Telefon: 07719 / 7255 Fax: 07719 / 7255 - 30 Email: gemeinde@taufkirchen-pram.ooe.gv.at Webseite: http://www.taufkirchen-pram.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Taufkirchen an der Pram fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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