Wohnsitz Radmer

Radmer | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Radmer an der Stube Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Radmer. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Radmer
Radmer an der Stube 31a
8795 Radmer an der Stube
Österreich

Telefon:

03635 2110

Fax:

03635 2311

Email:

gde@radmer.steiermark.at

Webseite:

www.radmer.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Radmer

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Radmer an der Stube fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Radmer.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen