Wohnsitz Deutschlandsberg

Deutschlandsberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Deutschlandsberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Deutschlandsberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Deutschlandsberg
Hauptplatz 35
8530 Deutschlandsberg
Österreich

Telefon:

03462 2011-0

Fax:

03462 2011-272

Email:

gde@deutschlandsberg.gv.at

Webseite:

www.deutschlandsberg.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Deutschlandsberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Deutschlandsberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Deutschlandsberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen