Wohnsitz St. Marienkirchen bei Schärding

St. Marienkirchen bei Schärding | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Marienkirchen bei Schärding Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding
Hauptstraße 8
4774 St. Marienkirchen bei Schärding
Österreich

Telefon:

07711 / 2254 - 0

Fax:

07711 / 2254-30

Email:

gemeinde@st-marienkirchen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-marienkirchen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Marienkirchen bei Schärding fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen