St. Marienkirchen bei Schärding | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in St. Marienkirchen bei Schärding Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding Telefon: 07711 / 2254 - 0 Fax: 07711 / 2254-30 Email: gemeinde@st-marienkirchen.ooe.gv.at Webseite: http://www.st-marienkirchen.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Marienkirchen bei Schärding fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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