Wohnsitz Riedau

Riedau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Riedau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Riedau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Riedau
Marktplatz 32/33
4752 Riedau
Österreich

Telefon:

07764 / 8255

Fax:

07764 / 8255 - 15

Email:

gemeinde@riedau.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.riedau.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Riedau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Riedau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Riedau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen