Wohnsitz St. Johann am Wimberg

St. Johann am Wimberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Johann am Wimberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Johann am Wimberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Johann am Wimberg
St. Johann a.W. 10
4172 St. Johann am Wimberg
Österreich

Telefon:

07217 / 7155

Fax:

07217 / 7155 - 16

Email:

gemeinde@stjohannamwimberg.at

Webseite:

http://www.stjohannamwimberg.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Johann am Wimberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Johann am Wimberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Johann am Wimberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen