Wohnsitz Lichtenau im Mühlkreis

Lichtenau im Mühlkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Oswald bei Haslach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis
St. Oswald b.H. 18
4170 St. Oswald bei Haslach
Österreich

Telefon:

07289 / 71 5 55 - 0

Fax:

07289 / 71 5 55 - 9

Email:

gemeinde@lichtenau.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.lichtenau.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Oswald bei Haslach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lichtenau im Mühlkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen