Kraubath an der Mur | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Kraubath an der Mur Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kraubath an der Mur. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Kraubath an der Mur Telefon: 03832 4100 Fax: 03832 4100-14 Email: gemeinde@kraubath.at Webseite: www.kraubath.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kraubath an der Mur Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kraubath an der Mur fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kraubath an der Mur. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|