Hofkirchen im Mühlkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hofkirchen im Mühlkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis Telefon: 07285 / 7011 - 0 Fax: 07285 / 7011 - 4 Email: gemeindeamt@hofkirchen.at Webseite: http://www.hofkirchen-muehlkreis.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hofkirchen im Mühlkreis fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hofkirchen im Mühlkreis. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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