Wohnsitz Aigen-Schlägl

Aigen-Schlägl | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Aigen-Schlägl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Aigen-Schlägl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Aigen-Schlägl
Marktplatz 17
4160 Aigen-Schlägl
Österreich

Telefon:

07281 / 6252

Fax:

07281 / 6252 - 9

Email:

gemeinde@aigen-schlaegl.at

Webseite:

http://www.aigen-schlaegl.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Aigen-Schlägl

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Aigen-Schlägl fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Aigen-Schlägl.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen