Kammern im Liesingtal | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Kammern im Liesingtal Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Kammern im Liesingtal Telefon: 03844 8020-0 Fax: 03844 8020-15 Email: marktgemeinde@kammern.net Webseite: www.kammern-liesingtal.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kammern im Liesingtal Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kammern im Liesingtal fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kammern im Liesingtal. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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