Wohnsitz St. Marienkirchen am Hausruck

St. Marienkirchen am Hausruck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in St. Marienkirchen a.H. Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck
St. Marienkirchen a.H. 11
4926 St. Marienkirchen a.H.
Österreich

Telefon:

07753 / 2812

Fax:

07753 / 2812 - 4

Email:

gemeinde@st-marienkirchen-hausruck.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.st-marienkirchen-hausruck.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Marienkirchen a.H. fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Marienkirchen am Hausruck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen