St. Georgen bei Obernberg am Inn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Obernberg am Inn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Georgen bei Obernberg am Inn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Georgen bei Obernberg am Inn Telefon: 07758 / 2355 Fax: 07758 / 2355-4 Email: gemeinde@st-georgen-obernberg.ooe.gv.at Webseite: http://www.st-georgen-bei-obernberg.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Georgen bei Obernberg am Inn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Obernberg am Inn fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Georgen bei Obernberg am Inn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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