Ort im Innkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ort im Innkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ort im Innkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Ort im Innkreis Telefon: 07751 / 8314 Fax: 07751 / 8314 - 15 Email: gemeinde@ort.ooe.gv.at Webseite: http://www.ort.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ort im Innkreis Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ort im Innkreis fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ort im Innkreis. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|