Wohnsitz Mörschwang

Mörschwang | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mörschwang Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Mörschwang. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Mörschwang
Mörschwang 15
4982 Mörschwang
Österreich

Telefon:

07758 / 2266

Fax:

07758 / 2266

Email:

gemeinde@moerschwang.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.moerschwang.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Mörschwang

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mörschwang fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mörschwang.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen