Wohnsitz Kirchheim im Innkreis

Kirchheim im Innkreis | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchheim im Innkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kirchheim im Innkreis. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kirchheim im Innkreis
Dorfstraße 12
4932 Kirchheim im Innkreis
Österreich

Telefon:

07755 / 6415

Fax:

07755 / 6415-15

Email:

gemeinde@kirchheim.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.kirchheim.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kirchheim im Innkreis

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchheim im Innkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kirchheim im Innkreis.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen