Wohnsitz Kirchdorf am Inn

Kirchdorf am Inn | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Obernberg am Inn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kirchdorf am Inn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kirchdorf am Inn
Kirchdorf a.I. 9
4982 Obernberg am Inn
Österreich

Telefon:

07758 / 2815

Fax:

07758 / 2815 - 4

Email:

gemeinde@kirchdorf-inn.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.kirchdorfaminn.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kirchdorf am Inn

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Obernberg am Inn fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kirchdorf am Inn.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen