Wohnsitz Waldhausen im Strudengau

Waldhausen im Strudengau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Waldhausen im Strudengau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau
Markt 14
4391 Waldhausen im Strudengau
Österreich

Telefon:

07260 / 4505

Fax:

07260 / 4505 - 8

Email:

gemeinde@waldhausen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.waldhausen.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Waldhausen im Strudengau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen