Wohnsitz Ried in der Riedmark

Ried in der Riedmark | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Ried in der Riedmark Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ried in der Riedmark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Ried in der Riedmark
Marktplatz 2
4312 Ried in der Riedmark
Österreich

Telefon:

07238 / 2055

Fax:

07238 / 2055 - 30

Email:

gemeinde@ried-riedmark.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.ried-riedmark.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ried in der Riedmark

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ried in der Riedmark fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ried in der Riedmark.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen