Ried in der Riedmark | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ried in der Riedmark Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Ried in der Riedmark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Ried in der Riedmark Telefon: 07238 / 2055 Fax: 07238 / 2055 - 30 Email: gemeinde@ried-riedmark.ooe.gv.at Webseite: http://www.ried-riedmark.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Ried in der Riedmark Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ried in der Riedmark fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Ried in der Riedmark. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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