Wohnsitz Mitterkirchen im Machland

Mitterkirchen im Machland | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mitterkirchen im Machland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland
Mitterkirchen i.M. 50
4343 Mitterkirchen im Machland
Österreich

Telefon:

07269 / 8255 - 0

Fax:

07269 / 8255 - 25

Email:

gemeinde@mitterkirchen.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.mitterkirchen.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mitterkirchen im Machland fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mitterkirchen im Machland.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen