Sankt Veit in der Südsteiermark | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Veit am Vogau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark Telefon: 03453 2629 Fax: 03453 2629-20 Email: gde@st-veit-suedsteiermark.gv.at Webseite: www.st-veit-suedsteiermark.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Veit am Vogau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Veit in der Südsteiermark. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|