St. Marien | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in St. Marien Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde St. Marien. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde St. Marien Telefon: 07227 / 8155 Fax: 07227 / 8155 - 24 Email: gemeinde@st-marien.at Webseite: http://www.st-marien.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde St. Marien Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in St. Marien fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde St. Marien. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|