Sankt Georgen an der Stiefing | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Georgen an der Stiefing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing Telefon: 03183 8255 Fax: 03183 8255-6 Email: gde@st-georgen-stiefing.steiermark.at Webseite: www.st-georgen-stiefing.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Georgen an der Stiefing fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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