Wohnsitz Kirchberg-Thening

Kirchberg-Thening | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchberg-Thening Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kirchberg-Thening. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kirchberg-Thening
Ortsplatz 1
4062 Kirchberg-Thening
Österreich

Telefon:

07221 / 63 0 03

Fax:

07221 / 63 0 03 - 30

Email:

gemeinde@kirchberg-thening.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.kirchberg-thening.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kirchberg-Thening

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchberg-Thening fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kirchberg-Thening.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen