Hörsching | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hörsching Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Hörsching. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Hörsching Telefon: 0 7221 / 72 1 55 Fax: 0 7221 / 72 1 55 - 28 Email: gemeindeamt@hoersching.at Webseite: http://www.hoersching.ooe.gv.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Hörsching Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hörsching fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Hörsching. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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