Leutschach an der Weinstraße | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Leutschach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße Telefon: 03454 7060 Fax: 03454 7060-290 Email: gde@leutschach-weinstrasse.gv.at Webseite: www.leutschach-weinstrasse.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Leutschach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Leutschach an der Weinstraße. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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