Wohnsitz Leibnitz

Leibnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Leibnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Leibnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Leibnitz
Hauptplatz 24
8430 Leibnitz
Österreich

Telefon:

03452 82423

Fax:

03452 84811

Email:

stadtgemeinde@leibnitz.at

Webseite:

www.leibnitz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Leibnitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Leibnitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Leibnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen