Schlierbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schlierbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schlierbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Schlierbach Telefon: 07582 / 81 2 55 Fax: 07582 / 81 2 55 - 5 Email: gemeinde@schlierbach.at Webseite: http://www.schlierbach.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schlierbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schlierbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schlierbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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