Wohnsitz Rosenau am Hengstpaß

Rosenau am Hengstpaß | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rosenau am Hengstpaß Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rosenau am Hengstpaß
Rosenau am Hengstpaß 120
4581 Rosenau am Hengstpaß
Österreich

Telefon:

07566 / 255

Fax:

07566 / 255 - 30

Email:

gemeinde@rosenau.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.rosenau.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rosenau am Hengstpaß

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rosenau am Hengstpaß fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rosenau am Hengstpaß.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen