Pettenbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Pettenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Pettenbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Pettenbach Telefon: 07586 / 8155 - 0 Fax: 07586 / 8155 - 25 Email: gemeinde@pettenbach.ooe.gv.at Webseite: http://www.pettenbach.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Pettenbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pettenbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Pettenbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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