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Oberschlierbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
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Wer in einer Wohnung in Oberschlierbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Oberschlierbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Oberschlierbach Telefon: 07582 / 62019 Fax: 07582 / 62019 - 4 Email: gemeinde@oberschlierbach.ooe.gv.at Webseite: http://www.gemeinde-oberschlierbach.at/ Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Oberschlierbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberschlierbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberschlierbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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