Wohnsitz Kirchdorf an der Krems

Kirchdorf an der Krems | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchdorf a.d.Krems Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems
Rathausplatz 1
4560 Kirchdorf a.d.Krems
Österreich

Telefon:

07582 / 62 2 38

Fax:

07582 / 62 2 38 - 20

Email:

office@kirchdorf-krems.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.kirchdorf.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchdorf a.d.Krems fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen