Kirchdorf an der Krems | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Kirchdorf a.d.Krems Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems Telefon: 07582 / 62 2 38 Fax: 07582 / 62 2 38 - 20 Email: office@kirchdorf-krems.ooe.gv.at Webseite: http://www.kirchdorf.at Bundesland: Oberösterreich
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchdorf a.d.Krems fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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