Gleinstätten | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Pistorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gleinstätten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Gleinstätten Telefon: 03457 2215 Fax: 03457 2215-16 Email: gde@gleinstaetten.gv.at Webseite: www.gleinstaetten.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gleinstätten Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pistorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gleinstätten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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