Wohnsitz Gamlitz

Gamlitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gamlitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Gamlitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Gamlitz
Obere Hauptstraße 3
8462 Gamlitz
Österreich

Telefon:

03453 2667

Fax:

03453 4833

Email:

gde@gamlitz.gv.at

Webseite:

www.gamlitz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Gamlitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gamlitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Gamlitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen