Wohnsitz Pötting

Pötting | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neumarkt im Hausruckkreis Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Pötting. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Pötting
Pötting 55
4720 Neumarkt im Hausruckkreis
Österreich

Telefon:

07733 / 7285

Fax:

07733 / 7285 - 18

Email:

gemeinde@poetting.ooe.gv.at

Webseite:

http://www.poetting.ooe.gv.at

Bundesland: Oberösterreich

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Pötting

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neumarkt im Hausruckkreis fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pötting.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen